Urteil zur Umsatzsteuer: Currywurst ist nicht gleich Currywurst




Da können Imbissbuden-Besitzer schon mal verzweifeln: Auf Buletten, Pommes und Currywurst sind manchmal sieben Prozent und manchmal 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Entscheidend ist eine ganz besondere Haltung, hat jetzt ein Gericht entschieden.

Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel

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