Kostenfalle Internetverzeichnis – Vorsicht Rechnung!




Das Formular eines Adressbuchverlags ist dann täuschend, wenn es die Begründung einer Entgeltpflicht und die Laufzeit des Vertrages nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit erkennen lässt. Ein darauf hin geschlossener Vertrag kann daher wirksam angefochten werden.

Quelle: Rechtsindex.de / Zum Artikel

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