Sie musste fast rund um die Uhr arbeiten, wurde misshandelt und erhielt keinen Lohn: Ein Diplomat in Berlin soll eine Hausangestellte wie eine Sklavin gehalten haben. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage gegen den saudischen Attaché nun für unzulässig erklärt – mit Verweis auf die diplomatische Immunität. Doch die Klagevertreter wollen den Gesandten nicht so einfach davonkommen lassen.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel