Stopp für Abzocke mit Gewinnversprechen




„Sie haben gewonnen“ – die kleinen Briefe oder Postkarten, die Geld oder einen Traumurlaub verheißen, dürften Europäer in Zukunft seltener in ihren Briefkästen finden. Weil der vermeintliche Gewinner erst mittlere bis größere Summen zahlen muss, bevor er erfährt, was ihn erwartet, sprachen Verbraucherschützer schon immer von Abzocke. Nun bestätigte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg: Derartige Werbung oder Gewinnversprechen sind nicht erlaubt (Az.: C-428/11).

Quelle und vollständiger Bericht: saarbruecker-zeitung.de

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