Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides zu nicht-existenter Forderung ist Computerbetrug




Der Bundesgerichtshof nach nunmehr wohl abschliessend die Möglichkeit einer Strafbarkeit bei der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides zu einer tatsächlich nicht existierenden Forderung geklärt.

Quelle und vollständiger Bericht: ferner-alsdorf.de

Via: antispam-ev.de