OLG Hamburg: 01805-Rufnummer in Widerrufsbelehrung ist unzulässig




Wenn Unternehmer Verbrauchern eine Telefonnummer zur Klärung von Fragen zu ihrem Vertrag zur Verfügung stellen, dürfen die Kosten für den Anruf den üblichen Tarif nicht übersteigen.

Quelle & vollständiger Bericht: shopbetreiber-blog.de