EuGH-Überraschung für Online-Shops und neue Grenze für Abmahnungen




Onlinehändler müssen auf ihrer Webseite eine Telefonnummer nur dann angeben, wenn diese auch tatsächlich für die Kommunikation mit dem Kunden verwendet wird. Eine Pflicht, eine telefonische Kundenkommunikation zu ermöglichen, besteht aber nicht.

Quelle & vollständiger Bericht: petringlegal.blogspot.com