Rubbellos ausgefüllt, Glückszahl mitgeteilt, ungewollt Mitglied einer Spielgemeinschaft geworden




Eine Verbraucherin aus Lüneburg fand in einer von ihr abonnierten Zeitschrift ein Rubbellos. Telefonisch gab sie ihre freigerubbelte Glückszahl an. Anschließend erhielt die Verbraucherin ein Schreiben der Elite Premium Service AG über die Teilnahme an einer Spielgemeinschaft.

Quelle & vollständiger Bericht: verbraucherzentrale-niedersachsen.de