Urteil: Rechter Blogger darf falsches Künast-Zitat nicht weiter verbreiten




In einem Verfahren am Landgericht Frankfurt urteilten die Richter am Freitag, dass der rechte Blogger Sven Liebich eine Falschaussage über Künast nicht weiterverbreiten darf, die er zuvor auf Facebook gepostet hatte.

Quelle & vollständiger Bericht: heise.de