BVerfG zum Recht auf Vergessen: Verdachtsberichterstattung darf im Online-Archiv verfügbar sein




Einmal zulässig, immer zulässig! Wurde ein Presseartikel mit Verdachtsberichterstattung ursprünglich rechtmäßig veröffentlicht, darf er grundsätzlich im Online-Archiv einer Zeitung weiter verfügbar bleiben.

Quelle & vollständiger Bericht: wbs-law.de