Staatsanwaltschaft Braunschweig VS. Timo Richert




Die Staatsanwaltschaft Braunschweig vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Braunschweig wegen Untreue in Tateinheit mit Bankrott, einer Verletzung der Buchführungspflicht in 2 Fällen sowie einer vorsätzlichen Insolvenzverschleppung mit Tatzeitraum 08.09.2016 bis 15.10.2017 (Az. 8 Ls 412 Js 11308/19) gegen Timo Richert.

Quelle & vollständiger Bericht: diebewertung.de


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