Casinos-Akt: Blümel möchte wissen, ob in Causa Casinos gegen ihn ermittelt wird




Wenn Blümel wirklich als Beschuldigter in den Ermittlungen zu Casinos Austria und Novomatic geführt wird, muss er zeitnah darüber informiert werden. Das ist in den Beschuldigtenrechten der Strafprozessordnung geregelt.

Quelle & vollständiger Bericht: derstandard.de