Abmahnkanzlei erwirkt einstweilige Verfügung gegenüber Forenbetreiber




Eigentlich ist eine bekannte Kanzlei aus Hamburg auf das Abmahnen von Filesharern im Auftrage ihrer Mandanten spezialisiert. Jetzt ging sie in eigener Sache gegen den Verantwortlichen des Forums “abmahnwahn-dreipage” vor…

Quelle und vollständiger Bericht: wbs-law.de

Dazu interessant und lesenswert:

Ein Gedanke zu „Abmahnkanzlei erwirkt einstweilige Verfügung gegenüber Forenbetreiber“

Die Kommentare sind geschlossen.