Urkundenfälschung und schwerer Betrug




Weil er die Betriebserlaubnis für Geldspielautomaten gefälscht und die Geräte verkauft hat, ist ein 37 Jahre alter Automatenaufsteller aus Delmenhorst zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren (ausgesetzt zur Bewährung) verurteilt worden.

Quelle: Nwzonline.de / Zum Artikel

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