1&1 darf bei anfallenden Kosten Leistungen nicht mit „kostenlos“ bewerben




Das Telekommunikationsunternehmen darf für die Leistung „1&1 Sicherheitspaket“ nicht mit dem Begriff „kostenlos“ werben, wenn tatsächlich nach einem bestimmten Zeitraum Kosten anfallen. Derartige Reklame ist laut Oberlandesgericht Koblenz irreführend und damit wettbe-werbswidrig.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel

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