Urteil: Betreiber offener WLANs zahlen keinen Schadensersatz für Filesharer oder Industriespione




Ein Urteil des Landgerichts Berlin entlastet die WLAN-Betreiber. Sie sind zwar haftbar, weil ih-re Netze nicht geschützt wurden, doch bei Missbrauch des Zugangs durch Dritte sind sie trotz-dem nicht zu Schadensersatz verpflichtet.

Quelle: ITEspresso.de / Zum Artikel

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