„Luxus-Highspeed-Surfen“: Telekom wehrt sich gegen Flatrate-Urteil




Wo Flatrate drauf steht, muss auch Flatrate drinstecken: Ein Gericht hat der Telekom irreführende Werbung untersagt. Die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen muss deutlich angezeigt werden. Die Telekom geht jetzt in Berufung.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

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