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30.000 Euro Streitwert für Upload einer Software in P2P-Tauschbörse

Der Upload einer einzigen Software in einer P2P-Tauschbörse rechtfertigt einen Streitwert von 30.000 Euro. Dem Inhaber der Nutzungsrechte steht darüber hinaus ein Schadenersatz von 3000 Euro zu, so das Amtsgericht Magdeburg. Bei dem Kläger handelte es sich um die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte einer Software. Der Beklagte stellte diese Software urheberrechtswidrig zum Upload in einer P2P-Tauschbörse zur Verfügung. Der Kläger machte daraufhin gerichtlich Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend. 30.000 Euro Streitwert für Upload einer Software in P2P-Tauschbörse weiterlesen