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Geldstrafe für die Nutzung eines offenen WLAN und Stalking auf studiVZ

Eine 29-Jährige ist vom Amtsgericht Zeven wegen unbefugten Abhörens, Nachstellens und wegen falscher Verdächtigungen per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Die Täterin hatte aus Eifersucht ihren Ex-Freund und dessen neue Freundin im Social Network studiVZ ausgespäht und belästigt. Dazu hatte sie unter anderem ein offenes WLAN eines Nachbarn genutzt. Geldstrafe für die Nutzung eines offenen WLAN und Stalking auf studiVZ weiterlesen