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LG Bamberg: Anonymisierungsdienst muss IP bei Missbrauch nicht herausgeben

Unter dem Namen „Internet Anonym VPN“ bietet Steganos Surfern an, ihre Verbindung ins Internet zu tunneln. In Logfiles der angesteuerten Websites taucht dann lediglich die IP-Adresse des Steganos-Servers auf. User-Tracking kann man auf diese Weise unterbinden, die Privatsphäre bei Streifzügen durchs Web ist besser geschützt. LG Bamberg: Anonymisierungsdienst muss IP bei Missbrauch nicht herausgeben weiterlesen