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Das Landgericht Osnabrück hatte am 17.2.2012 den Unternehmer Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung ist zur Bewährung ausgesetzt worden.
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