Das Hanseatische Oberlandesgericht hat entschieden, dass die fehlende Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde und Handelsregisternummer in der Anbieterkennzeichnung eines Internetangebotes wettbewerbsrechtlich lediglich ein Bagatellverstoß darstellt.
Quelle: e-Recht24.de / Zum Artikel