Filesharing: Kein Auskunftsanspruch gegen Internetprovider




Seit 1. September haben Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider. Die Provider müssen Nutzerdaten herausgeben, wenn – etwa beim Filesharing – gegen das Urheberrecht verstoßen wurde. Eigentlich. Denn kaum zwei Wochen später hat das erste Gericht den Auskunftsanspruch schon verneint.

Quelle: Computerbetrug.de / Zum Artikel