Kanada: Keine Verleumdung per Hyperlink




In einem Verleumdungsverfahren gegen den Betreiber der Website p2pnet.net und Wikimedia entschied das Gericht laut der am gestrigen Montag veröffentlichten Urteilsbegründung (PDF-Datei), dass Autoren durch das Setzen von Hyperlinks zu verleumderischen Inhalten diese nicht im Sinne des Gesetzes selbst veröffentlichen und daher nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden können.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel