Markenverletzung durch Link – neue Variante




Jones Day zählt zu den größten Kanzleien weltweit. In einem aktuellen Fall klagt die Mega-Kanzlei aber nicht im Auftrag eines Mandanten, sondern in eigener Sache. Die „Law Firm“ sieht in zwei Links eines Informationsdienstes aus Chicago einen Markenmissbrauch sowie eine mögliche Rufausbeutung.

Quelle: intern.de / Zum Artikel