Reservierung einer Domain nur zu Verkaufszwecken ist rechtsmissbräuchlich




Die Registrierung einer Domain kann auch dann rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Firma mit selben Namen wie die Domain erst nach der Registrierung gegründet wurde. Das gilt vor allem dann, wenn die Reservierung nur den Zweck hat, die Domain bei Bedarf zu verkaufen.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel