W-Lan-Haftung: BGH könnte offenen Hotspots den Garaus machen




Wer ein W-Lan nicht per Passwort schützt und andere mitsurfen lässt, setzt sich juristischen Risiken aus: Im Zweifelsfall klingelt die Staatsanwaltschaft an der Tür des W-Lan-Betreibers. Nun prüft der Bundesgerichtshof, wie haftbar der für ein Fehlverhalten seiner Gäste ist.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel