Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche




Seit vielen Jahren existiert die Unsitte, dass einige Rechtsanwaltskanzleien im gewerblichen und urheberrechtlichen Bereich Unternehmen und Privatpersonen quasi gewerbsmäßig abmahnen. Gesetzgeber und Gerichte halten dagegen. Doch wo fängt der Missbrauch an?

Quelle: Haufe.de / Zum Artikel