Neues Abkommen: EU-weite Strafverfolgung der Auto-Sünder




Ab dem 1. Oktober werden hierzulande sämtliche neuen Bußgelder von deutschen Behörden eingetrieben, die gegen Bundesbürger beispielsweise wegen alkoholisiertem Fahrens in einem der 26 EU-Staaten verhängt worden sind. Die Strafen dafür sind im Ausland drakonisch: Selbst die Zwangsenteignung des Autos ist möglich.

Quelle: Manager-Magazin.de / Zum Artikel