Der Referentenentwurf für ein Beschäftigten-Datenschutzgesetz aus dem Bundesinnen-ministerium muss nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar in mehre-ren Punkten überarbeitet werden. Vor allem die Bestimmung, dass der Arbeitgeber zur Ge-währleistung des ordnungsmäßigen Betriebs, zu Abrechnungszwecken sowie zur Korruptions-bekämpfung die Nutzung von Telefon, E-Mail und Web „im erforderlichen Maß“ kontrollieren dürfen soll, hält der Datenschützer für zu weitgehend.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel