BGH: Keine Hinsendekosten nach Widerruf




Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 7. Juli 2010 entschieden, dass Online-Händler Kunden nach einem Widerruf keine Kosten für die Hinsendung der Ware in Rechnung stellen dürfen. Erfolgt also ein Widerruf, muss der Händler die beim Kauf eventuell angefallenen Versandgebühren zusammen mit dem Kaufpreis erstatten.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel