Bundesverwaltungsgericht: Verfassungsschutz darf Ramelow beobachten




Niederlage für den prominenten Linken Bodo Ramelow: Das Bundesverwaltungsgericht findet es rechtens, dass der Verfassungsschutz den Thüringer Fraktionschef beobachtet. Die ganze Partei hatte auf eine Grundsatzentscheidung gehofft – jetzt muss wohl das Verfassungsgericht entscheiden.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel