Verfassungsgericht: Arbeitszimmer hilft wieder beim Steuern sparen




Lehrer und andere Berufsgruppen können das private Arbeitszimmer ab 2007 rückwirkend steuerlich geltend machen. Die Karlsruher Richter kippten die seit 2007 geltende beschränkte Abzugsfähigkeit der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer für bestimmte Berufsgruppen. Die Ausgaben müssen steuermindernd berücksichtigt werden, wenn dem betroffenen Steuerzahler kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, urteilten Deutschlands oberste Richter (Az. 2 BvL 13/09).

Quelle: Welt.de / Zum Artikel