Bewährungsstrafe wegen Auftragsmauschelei mit GEZ




Der Vertriebsleiter einer Computerfirma aus Wuppertal ist am Donnerstag wegen Vorteils-gewährung zu neun Monaten Haft auf Bewährung und Zahlung von 50.000 Euro an gemein-nützige Vereine verurteilt worden. Er hatte dafür gesorgt, dass einem Mitarbeiter der Gebüh-reneinzugszentrale (GEZ) in Köln Erotikbar- und Restaurantbesuche sowie die VIP-Loge bei einem Fußball-Länderspiel bezahlt wurden.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel