Bundesgerichtshof bestätigt strenge Anforderungen an Zulässigkeit von Werbeanrufen




Die strengen Anforderungen, die das deutsche Recht an die Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern stellt, sind mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Das hat der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden (Urteil vom 10. Februar 2011, Az.: I ZR 164/09).

Quelle: Heise.de / Zum Artikel