Beschluss des Landgerichts Köln: Hartz-IV-Empfänger dürfen keine Sportwetten spielen




Ab sofort dürfen Hartz-IV-Empfänger in Nordrhein-Westfalen nicht mehr an öffentlichen Sportwetten teilnehmen. Dem Anbieter Westlotto wurde per einstweiliger Verfügung unter-sagt, Spielscheine an Personen zu verkaufen, deren „Einkommen in Widerspruch zu ihren Spieleinsätzen steht“.

Quelle: Stern.de / Zum Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert