LG Berlin: Kostenhinweise auf drive2u.de und live2gether.de zu undeutlich




Das Landgericht Berlin hat die Betreiber der Seiten drive2u.de und live2gether.de wegen unzureichender Preisinformationen verurteilt (Urteil vom 8. Februar 2011, Az. 15 O 268/10, nicht rechtskräftig). Mit diesem Urteil gab das Landgericht Berlin einer Klage des Verbrau-cherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Firma OPM Media GmbH statt.

Quelle: Verbraucherrechtliches.de / Zum Artikel