Herr Schälike geht in den Knast




Der inzwischen strafrechtlich verurteilte Börsenguru Herr Markus Frick hatte ohne vorange-gangener Abmahnung am Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Schä-like erwirkt, die nicht hätte ergehen dürfen, wie das Landgericht das später schriftlich fest-stellte. Herr Schälike gab trotzdem eine Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Quelle: KanzleiKompa.de / Zum Artikel

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