Neues Gesetz gibt Onlinekäufern umfassendere Prüfrechte




Unternehmer sollen künftig von einem Verbraucher im Falle des Widerrufs eines Fernabsatz-vertrages nur dann Wertersatz erhalten können, wenn dieser „die gelieferte Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hi-nausgeht.“

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel