Tauschbörsen: Keine Verurteilung ohne gründliche Beweisaufnahme




Luft für vermeintliche Filesharer: Der Inhaber eines Internetzugangs kann nicht ohne Beweisaufnahme wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing als Täter verurteilt werden. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.

Quelle: Golem.de / Zum Artikel

Via: Konsumer.info / Zum Artikel

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