Hohe Geheimhaltungsstufe soll Haftbefehl verhindert haben




Ein Mitglied des Zwickauer Terrortrios hätte womöglich rechtzeitig gefasst werden können: Ein LKA-Beamter hatte bereits 1998 eine Vorahnung. Die Thüringer Geheimdienstler fertigten einen entsprechenden Bericht, doch sie stuften ihn als „vertraulich“ ein – und verhinderten damit womöglich einen Haftbefehl.

Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel