Abzockanwalt als Angeklagter vor Gericht




Durchsuchungsbeschluss und Beschlagnahme klingen schon so, als sei etwas Wichtiges kurz davor, zu verschwinden. Wenn aber der Staatsanwalt den Angeklagten nach der Verhandlung in sein Büro begleitet, um Akten mitzunehmen, ist das nur ein bisschen weniger offiziell, meint aber dasselbe: „Finger weg vom Beweismaterial.“

Quelle und vollständiger Bericht: giessener-anzeiger.de

Via: antiabzockenet.blogspot.com

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