Ein Jahr Buttonlösung: vzbv geht erfolgreich gegen neue Maschen vor




Das Landgericht Leipzig untersagte nun der JW Handelssysteme GmbH (ehemals Melango.de), Verbrauchern auf ihrer Seite melango.de Waren anzubieten, ohne den vorgeschriebenen Kaufen-Button zu verwenden. Das Landgericht Koblenz erklärte die Werbung der Seite web.de der 1&1 Mail & Media GmbH für unzulässig.

Quelle und vollständiger Bericht: vzbv.de