Gericht: Keine grundsätzliche Haftung eines Anschlussinhabers in Filesharing-Fällen




Ein Anschlussinhaber haftet in Filesharing-Fällen nicht grundsätzlich für Rechtsverletzungen, wenn auch andere Personen, insbesondere die im Haushalt lebenden Kinder, Zugriff auf den Anschluss hatten.

Quelle und vollständiger Bericht: heise.de