LG Stuttgart: IDO-Verband kann DSGVO-Verstöße nicht abmahnen




Kläger in dem Verfahren vor dem LG Stuttgart war der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. – ein Wettbewerbsverband, der in den letzten Jahren insbesondere aufgrund seiner vielen Abmahnungen unter Online-Händlern bekannt geworden ist.

Quelle & vollständiger Bericht: lhr-law.de