OLG Rostock: IDO handelt rechtsmissbräuchlich




Der IDO fällt immer wieder durch seine Vielzahl an Abmahnungen auf. Dies ergibt nicht nur unser monatlicher Abmahnradar, sondern auch unsere Abmahnumfrage. Nun entschied das OLG Rostock (Beschl. v. 31.8.2020 – 2 U 5/19), dass das Verhalten des IDO im vorliegenden Fall rechtsmissbräuchlich sei.

Quelle & vollständiger Bericht: shopbetreiber-blog.de


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