Der IDO fällt immer wieder durch seine Vielzahl an Abmahnungen auf. Dies ergibt nicht nur unser monatlicher Abmahnradar, sondern auch unsere Abmahnumfrage. Nun entschied das OLG Rostock (Beschl. v. 31.8.2020 – 2 U 5/19), dass das Verhalten des IDO im vorliegenden Fall rechtsmissbräuchlich sei. OLG Rostock: IDO handelt rechtsmissbräuchlich weiterlesen