Amtsgericht Hamburg: Abmahnungen von Christoph Scholz durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder waren rechtsmissbräuchlich




Erstmals nun hat ihm das Amtsgericht Hamburg die Abmahnkosten mit dem Argument verwehrt, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich seien. Anders als die meisten Mitbewerber schaltet Herr Scholz nämlich immer sofort einen Rechtsanwalt ein…

Quelle & vollständiger Bericht: kanzleikompa.de