Telekom wegen Wettbewerbsbehinderung bei Preselection verurteilt




Die Telekom hat vor dem BGH eine Schlappe erlitten. Der BGH wies die Revision gegen ein Urteil des OLG Köln zurück (Az. I ZR 119/06). Es ging um den Anschluss eines Kunden, der sich für eine Preselection auf den Anbieter freenet City Line entschieden hatte.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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