Öffentlich umstrittener „Abmahnanwalt“ darf namentlich genannt werden




Ein Rechtsanwalt, der in der Vergangenheit wegen ungewöhnlicher Straftaten und der Durchsetzung einer Vielzahl von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen in der Öffentlichkeit stand, muss es hinnehmen, dass in einem Online-Artikel mit namentlicher Nennung über ihn berichtet wird.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel

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